Internistische Hausarztpraxis
neu im Team: Frau Dr. Antje Bönisch | FÄ für Allgemeinmedizin (angest.)
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Telefon: 0341 4806490 • Fax: 0341 4783698
Rezept- und Überweisungsscheinwünsche: 0341 4783697
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Sprechzeiten
Mo. 8-12 Uhr | Di. 8-11 Uhr und 16-18 Uhr | Mi. 8-11 Uhr | Do. 8-11 Uhr und 15-17 Uhr | Fr. 8-11 Uhr
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Leistungsauszug
- Ultraschall/Sonografie des Oberbauches, der Nieren und Urogenitalorgane (außer weibliche Geschlechtsorgane)
- EKG
- Labor (Blutentnahme, etc.)
- Ausstellung von Bescheinigungen (teilweise kostenpflichtig)
- Ernährungsberatung
- ambulante Insulineinstellung/Diabetikerschulung Typ 1 + 2
- Impfungen
- Reise- und Gesundheitsberatung in Verbindung mit der Reise-Impfung (außer Gelbfieber- und Cholera-Impfungen)
- Hausbesuche
- Operations-Vorbereitung
- ...
Sie können uns unter der Praxistelefonnummer 0341 4806490 zu den Sprechzeiten erreichen. Termine sind insbesondere für planbare Arzttermine und -konsultationen, Vorsorgeuntersuchungen, Belastungs-EKG, Langzeit-EKG, Langzeit-Blutdruckmessung und Sonografie (bitte nüchtern und mit Handtuch kommen) erforderlich.
Bitte besprechen Sie Ihr Anliegen mit unserer Anmeldung. Wir sind sehr bemüht, Ihre Wartezeit so kurz wie möglich zu halten. Denken Sie bitte an die Versichertenkarte (Chipkarte der Krankenkasse)
Blutentnahmen (bitte kommen Sie nüchtern) und Kontrollen (z. B. bei Diabetes mellitus) sind in der Zeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr möglich.
Bis auf wenige Ausnahmen (z. B. TSH und Notfall- bzw. Akuterkrankungen) ist eine 12-stündige Nüchternheit notwendig.
Telefonsprechstunde (Befundabfrage usw.) bitte von 11:00 bis 11:15 Uhr.
Ergebnisse der Coronaabstriche können Sie ab 08:00 Uhr telefonisch erfragen.
- Telefonsprechstunde: täglich von 11:00 Uhr - 11:15 Uhr
- Hausbesuche: Hausbesuche finden während der sprechstundenfreien Zeit statt. Bitte möglichst bis 10:00 Uhr telefonisch
mit uns über die Notwendigkeit eines Hausbesuches sprechen.
mit uns über die Notwendigkeit eines Hausbesuches sprechen.
- Impfungen: Schutz- und Vorsorgeimpfungen führen wir jeweils während der angegebenen Sprechzeiten durch.
- Gesundheitsuntersuchungen/Vorsorgeuntersuchungen: Für die Untersuchung zur Gesundheitsvorsorge (ab dem 36. Lebensjahr)
nach § 25 Gesundheits-Reform-Gesetz (Gesundheits-Check-up) ist eine gesonderte Terminabsprache nötig. Lassen Sie sich bitte einen Termin geben.
nach § 25 Gesundheits-Reform-Gesetz (Gesundheits-Check-up) ist eine gesonderte Terminabsprache nötig. Lassen Sie sich bitte einen Termin geben.
Dr. med. Heinz-Michael Assmann
ist Mitglied der Sächsischen Landesärztekammer und der Berufsordnung der Ärztekammer verpflichtet. Die Berufsbezeichnung wurde in Deutschland verliehen. In meiner Arztpraxis wird das Qualitätsmanagementsystem „Qisa - Qualität in sächsischen Arztpraxen“ umgesetzt.
Dr. Assmann wird unterstützt durch die angestellte Ärztin Frau Dr. Antje Bönisch, Fachärztin für Allgemeinmedizin.